Was zügelt den Appetit?

Was zügelt den Appetit?

Tenuate retard ist ein verschreibungspflichtiges Medikament für Patienten mit Übergewicht. Der Arzt verschreibt diesen Appetitzügler, wenn andere Möglichkeiten nicht wirksam sind beziehungsweise keinen bleibenden Effekt haben. Durch den Wirkstoff Amfepramon wird die Zahl der Botenstoffe gesteigert, welche für die Signalweiterleitung aus dem bestimmten Bereich des Nervensystems zuständig sind, den Appetit zu zügeln. Durch die Retardwirkung ist hier auch nur die Einnahme einer Tablette am Tag nötig und wird überwiegend morgens oder 1 Stunde vor dem Mittagessen mit reichlich Wasser eingenommen. Da die Medikation den Adrenalinspiegel steigert ist von der Einnahme des Medikamentes am Abend abzuraten, da es hier zu Schlafstörungen kommen kann. Die Begründung der Verschreibungspflicht liegt in der enthemmenden Wirkung. Hier bestünde bei der freien Verkäuflichkeit die Gefahr des Missbrauches. Nach der Einnahme von Tenuate retard sollten Patienten die aktive Teilnahme am Straßenverkehr vermeiden.

In Sachen Abhängigkeit

In vielen Bereichen der Medikation haben ärztlich verordnete Mittel ein Risiko der Abhängigkeit. Gerade aus diesem Grund werden die Medikamente von einem Arzt mittels eines Rezeptes verordnet und auch medizinisch überwacht. Auch bei diesem Appetitzügler besteht die Gefahr einer Abhängigkeit. Tenuate retard hat eine stimmungsaufhellende Wirkung, die bei plötzlichem Absetzen zu erheblichen Stimmungsschwankungen führen könnte. Deshalb werden solche Medikamente immer schrittweise abgesetzt und niemals von heute auf morgen. Ebenso darf eine Überschreitung der Dosis nie erfolgen, da hier eine Gefahr der Überdosierung erhebliche gesundheitliche Schäden besteht.

Kein Rezept bei Besonderheiten

Tenuate retard als Appetitzügler ist ein ärztlich verordnetes Medikament für Patienten mit einem Body-Mass-Index ab 30. Mit dem Termin beim Arzt wird der Patienten im Vorfeld auf eine Unverträglichkeit auf Zink untersucht. Weiterhin erfolgt keine Verschreibung der Medikation bei Herz- und Hirnleiden. Eine Verschreibung des Appetitzüglers erfolgt ab einem alter ab 18 Jahre und wird an Kinder nie ausgegeben. Mit einer gründlichen Voruntersuchung sowie einem Beratungsgespräch werden Kontraindikationen bei psychischen Erkrankungen oder auch anderen bestehenden Suchterkrankungen erörtert, was dann im Anschluss zu einer Zusage für das Medikamentes oder aber auch zu einer Absage führt.

Bildquellenangabe: I-vista / pixelio.de

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